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Spanien verfügt wie die meisten seiner europäischen Partner über einen Kataster. Der spanische Liegenschaftskataster ist ein administratives Register, das dem Staat unterliegt. Es wird in drei Sektionen aufgeteilt, die den geometrischen, steuerlichen und rechtlichen Bereich abdecken. Der Kataster dient als Referenz für sämtliche Bebauungspläne und städtische und ländliche Landschaftsplanung. Er gewährleistet die rechtliche Sicherung des Eigentumsrechts.
Hierbei ist der Hinweis darauf wichtig, dass der Kauf einer Immobilie in Spanien gewisse Besonderheiten aufweist, wie das auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Unsere Aufgabe besteht darin, Sie bei allen Etappen Ihres Eigentumserwerbs bis zur vollständigen Durchführung zu beraten.
Um Ihr Kaufprojekt präzise definieren zu können, schlagen wir Ihnen ein persönliches Gespräch vor. Hierbei hören wir Ihnen aufmerksam zu, um Sie optimal beraten und Ihnen passende Objekte vorschlagen zu können.
Hausbesichtigungen werden von uns unter Berücksichtigung Ihrer Verfügbarkeit organisiert. Sobald Sie Ihre Entscheidung zum Kauf getroffen haben, besteht der erste Schritt in einer Anzahlung, um das Objekt zu reservieren. Danach müssen Sie alle behördlichen Formalitäten ausführen, falls dies vorher noch nicht geschehen ist.
Es gibt hier vor allem um den Erwerb Ihrer NIE-Nummer (spanische Ausländeridentitätsnummer - Numero de Identidad del Extranjero ). Diese Nummer ist in Spanien für alle Formalitäten bei den verschiedenen Organismen, Behörden und Dienstleistern Pflicht: Banken, Versicherungen, Stromanbieter, Wasser, Gas, Telefon...
Zudem müssen Sie ein Bankkonto eröffnen, was für die Geldüberweisung zur Unterzeichnung des Verkaufsversprechens und des definitiven Kaufvertrags notwendig ist.
Die zweite Etappe besteht in der Unterzeichnung des Verkaufsversprechens zwischen Ihnen und dem Verkäufer oder CP Propriétées als mandatierter Ansprechpartner. Das Verkaufsversprechen verpflichtet Sie zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde vor dem Notar zu einem festgelegten Termin und zu den zwischen Ihnen und dem Verkäufer festgelegten Bedingungen. Im Verkaufsversprechen wird u.a. der zur Reservierung bereits gezahlte Betrag der Anzahlung aufgeführt, bis zur Unterzeichnung der definitiven notariellen Urkunde.
Für die Unterzeichnung der notariellen Urkunde, die „Escritura“ oder „Escritura de Compra Venta“ heißt, steht die Wahl des Notars in der Regel prioritär dem Käufer zu. Wie in Frankreich muss auch hier der Käufer die Gebühren übernehmen, wodurch ihm normalerweise die Wahl des Notars überlassen wird.
Wir können Sie problemlos mit kompetenten und anerkannten Notaren in der geografischen Zone Ihres zukünftigen Eigentums in Verbindung setzen.
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Mithilfe unseres Netzwerks bietet die Immobilienagentur CB Propriétés Ihnen eine vielfältige Auswahl ganzjähriger Mietobjekte.
Unsere Aufgabe besteht darin, Ihne das geeignete Objekt in dem von Ihnen ausgewählten geografischen Bereich anzubieten.
Der Makler, der Ihr Dossier betreut, besichtigt mit Ihnen die Ihren Erwartungen entsprechenden Objekte, damit Sie sich ein besseres Bild davon machen und das Umfeld kennenlernen können. Unsere Agentur kümmert sich daraufhin um alle Verhandlungen mit dem Vermieter und alle zum Abschluss eines Mietvertrags notwendigen Dokumente.
Wir werden bei der Schlüsselübergabe ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellen, eine Kaution wird zugunsten des Eigentümers hinterlegt und ein Mietvertrag unterschrieben.
Sobald diese Formalitäten erledigt sind, erfolgt die Schlüsselübergabe.